Richtlinien für die Teilnahme und Vergabe
Massenspektrometrie in den Biowissenschaften

Präambel

Seit fünfzig Jahren entwickelt Waters Corp. innovative analytische Verfahren, um Notwendigkeiten der Anwendung auf Kunden hin zu optimieren und zu unterstützen. entdeckungen, Zur Förderung des Fortschritts der Massenspektrometrie in der biologischen Anwendung stiftet die Firma Waters Corp. für außerordentliche Leistungen einen Preis zu folgenden Bedingungen:

1. Name

Der Preis wird als „DGMS – Preis : Massenspektrometrie in den Biowissenschaften“ benannt. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Massenspektrometrie (DGMS)

2. Vergabe

Der Preis wird für hervorragende wissenschaftliche Leistungen in dem Anwendungsgebiet Biowissenschaften mittels moderner Massenspektrometrie vergeben. Der Preis wird jährlich von einer unabhängigen Jury vergeben und auf der Jahrestagung der DGMS verliehen. Der Preisträger/die Preisträgerin berichtet im Rahmen der Verleihungszeremonie mit einem wissenschaftlichen Vortrag über seine/ihre Arbeit.

3. Themenkreise

Im Rahmen des Anwendungsgebietes sind der Thematik der preiswürdigen Arbeiten keine Grenzen gesetzt, solange die Arbeiten entweder eine wichtige und neue Anwendung der Massenspektrometrie in den Biowissenschaften oder einen bedeutenden Fortschritt in der Methodik oder Instrumentation für die Biowissenschaften repräsentiert.

4. Höhe des Preises

Die Preissumme beträgt 5000 EUR. Sie kann in Ausnahmefällen auf zwei Preisträger aufgeteilt werden.

5. Teilnahmebedingungen

Vorgeschlagen werden kann jeder Wissenschaftler, der seine Arbeiten in einem europäischen Land durchgeführt hat. Die Sprache für die Bewerbung und für die eingereichten Arbeiten ist Deutsch oder Englisch.

 

Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich. Der Vorschlag ist nicht an eine formale wissenschaftliche Qualifikation gebunden.

Der Preis soll der Würdigung der gesamten Lebensarbeit eines hervorragenden Wissenschaftlers dienen. Dementsprechend gibt es keine Altersgrenze für die Vergabe des Preises, jedoch sollen Doktoranden und Diplomanden nicht berücksichtigt werden.

Jeder Vorschlag erfordert die begründete Empfehlung eines in der Fachwelt anerkannten Wissenschaftlers. Vorschläge einschließlich Empfehlungen können an den jeweiligen Vorsitzenden der Jury geschickt werden. Die Bewerbungsfrist endet, falls nicht anders bekannt gegeben, jeweils zum 01. November des der Verleihung vorhergehenden Jahres.

Mitteilungen zum Preis erfolgen in den regelmäßigen Publikationen der DGMS und in einschlägigen Fachpublikationen.

6. Nominierung

Die Nominierung selbst muss eine zusammenfassende Darstellung der zur Beurteilung gestellten Arbeiten und eine Stellungnahme zu ihrer wissenschaftlichen Bedeutung beinhalten.

Das Beifügen von wichtigen Publikationen ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

Außerdem sollte der Nominierung ein kurzes Exposé beigefügt sein, aus dem hervorgeht, welche weiteren Forschungen/Anwendungen aus den durchgeführten Arbeiten folgen könnten. Ein kurzgefasster Lebenslauf des Vorgeschlagenen muß die Nominierung ergänzen. Mitarbeiter der Firma Waters Corp. sind nicht teilnahmeberechtigt.

7. Ermittlung der Preisträger

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury, die aus fünf anerkannten Fachleuten besteht. Die Mitglieder der Jury werden von der DGMS bestellt. Diese wählen aus ihrem Kreis den Vorsitzenden der Jury. Bei der Bestellung der Jury soll darauf geachtet werden, dass möglichst breite Fachkompetenz vorhanden ist. In der Regel soll jedes Mitglied der Jury 5 Jahre und der Vorsitzende der Jury 3 Jahre im Amt sein. Eine jeweils längere Amtszeit wird jedoch nicht ausgeschlossen. Die Mitglieder der Jury sind zur Neutralität und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein von Waters benannter Mitarbeiter erhält vertrauliche Kenntnis von den Verhandlungen der Jury, ist jedoch nicht stimmberechtigt.